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BGH Urteil v. - IX ZR 70/10

Gesetze: § 318 ZPO, § 321a Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

Leitsatz

Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, ohne einen darauf bezogenen Gehörsverstoß festzustellen, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Revisionsgericht nicht (im Anschluss an BGH, , V ZR 123/10, NJW 2011, 1516).

Tatbestand

Fundstelle(n):
HFR 2012 S. 452 Nr. 4
NJW 2012 S. 8 Nr. 5
NJW-RR 2012 S. 306 Nr. 5
WM 2012 S. 325 Nr. 7
YAAAD-99369

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