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BGH Beschluss v. - IX ZR 86/10

Gesetze: § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB, § 139 Abs 5 ZPO, § 227 Abs 1 S 1 ZPO, § 287 ZPO

Rechtsanwaltshaftung: Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung im Ausgangsverfahren und Schaden; Einfordern von Vertagung oder Schriftsatznachlass zur Erklärung auf einen gerichtlichen Hinweis

Fundstelle(n):
VAAAD-99396

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