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BSG Urteil v. - B 14 AS 165/10 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 117 SGB 3, §§ 117ff SGB 3, § 9 Abs 1 SGB 2, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von Arbeitslosengeld nach dem Zuflussmonat durch rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung

Leitsatz

Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:230811UB14AS16510R0

Fundstelle(n):
FAAAD-99397

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