Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von Arbeitslosengeld nach dem Zuflussmonat durch rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung
Leitsatz
Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen.