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BFH Urteil v. - III R 73/08

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, VermBG 5 § 2, VermBG 5 § 10, VermBG 5 § 11, EStG § 8 Abs. 1

Ermittlung des Jahresgrenzbetrags: Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen nicht von den Einkünften und Bezügen des Kindes abziehbar; geldwerter Vorteil beim Erwerb von Belegschaftsaktien als Einnahme

Leitsatz

Vermögenswirksame Leistungen sind auch dann in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen, wenn sie zur Gänze vom Arbeitgeber zusätzlich zum ansonsten geschuldeten Lohn gezahlt werden und der Arbeitsnehmer keine eigenen Sparbeiträge leistet.
Der geldwerte Vorteil beim Erwerb von Belegschaftsaktien ist bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes als Einnahme zu erfassen. Er ist ungeachtet einer befristeten Veräußerungssperre mit Erlangung der Aktien zugeflossen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 398 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2012 S. 170
MAAAD-99561

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