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BFH Beschluss v. - IV B 122/09

Gesetze: FGO § 91 Abs. 1 Satz 1, FGO § 91 Abs. 1 Satz 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 155, ZPO § 227, GG Art. 103 Abs. 1

Einhaltung der Ladungsfrist; Abkürzung der Ladungsfrist nach Antrag eines Beteiligten auf Terminverlegung begründet keinen Gehörsverstoß; Krankmeldung eines Steuerberaters

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 419 Nr. 3
WAAAD-99562

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