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BMF - IV D 2 - S 7100 b/11/10001 BStBl 2012 I S. 76

Umsatzsteuer; Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Geschäftsveräußerung im Ganzen, Anwendung des  (BStBl 2012 II S. 68)

1 Mit  (BStBl 2012 II S. 68) hat sich der Bundesfinanzhof auch zum Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen geäußert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung dieser Entscheidung Folgendes:

2 Gemäß § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht werden. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.

3 Im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG kann die unternehmerische Tätigkeit des Erwerbers auch erst mit dem Erwerb des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs beginnen. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer a...

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