Ersatz von Finanzierungkosten bei Rückabwicklung eines
Wohnungskaufs
Leitsatz
Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung kann
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der Weise geltend machen, dass er die
Eigentumswohnung zurückgibt und Ausgleich dafür verlangt, dass nach Rückgabe
der Wohnung seinen Aufwendungen kein entsprechender Gegenwert
gegenübersteht.
Der ausgebliebene Gegenwert bemisst sich hierbei grundsätzlich
nach der Höhe der Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung und der Kosten,
die den Erwerber allein aufgrund des Umstands trafen, dass er Empfänger der
mangelhaften Gegenleistung wurde.
Zu den Aufwendungen, die der Erwerber einer Eigentumswohnung bei
dieser Schadensberechnung geltend machen kann, gehören grundsätzlich auch die
Kosten für die Finanzierung des Erwerbs der Wohnung.
Bei der Schadensberechnung sind im Falle der Vermietung die vom
Erwerber erzielten Mieteinnahmen abzuziehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2009 S. 1870 Nr. 26 WM 2009 S. 1667 Nr. 35 RAAAD-99610