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BMF - IV D 2 - S 7300/11/10002 BStBl 2012 I S. 60

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug nach § 15 UStG und Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG unter Berücksichtigung der , , , , und  - (BStBl 2012 II S. 53, 58, 61, 68 und 74)

Bezug:

I. , , , , und

Die (zum Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug), (zum Vorsteuerabzug bei Überlassung eines Grundstücks an Gesellschafter-Geschäftsführer), (zum Vorsteuerabzug für Erschließungskosten), (zum Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf), und (zum Vorsteuerabzug bei Marktplatzsanierung) betreffen Grundsätze des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG.

Das Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 UStG besteht, wenn der Unternehmer Leistungen von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen bezieht und für Ausgangsumsätze verwendet, die entweder steuerpflichtig sind oder einer Steuerbefreiung unterliegen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließt.

Der BFH hat diesen Grundsatz in seinen o. g. Urteilen dahingehend konkretisiert, dass der Unternehmer nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, soweit er Leistungen für sein Unternehmen ...BStBl 2012 II S. 68BStBl 2012 II S. 61BStBl 2012 II S. 53

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