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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1358/10

Gesetze: KStG § 10 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 2 Satz 1

Hinzurechnung bei Korrektur einer Körperschaftsteuerforderung im Rahmen einer Bilanzberichtigung

Leitsatz

  1. Die erfolgswirksame Ausbuchung einer als Körperschaftssteuererstattungsanspruch gebuchten Bilanzposition führt nicht zwingend zu einer Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG.

  2. Die erfolgswirksame Ausbuchung eines fehlerhaft als Forderung ausgewiesenen Körperschaftssteuererstattungsanspruchs im Rahmen einer Bilanzberichtigung ist nicht durch eine Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG zu korrigieren, wenn es sich buchhalterisch materiell rechtlich nicht um Körperschaftsteuer gehandelt hat.

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Fundstelle(n):
RAAAD-99756

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