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FG Köln Urteil v. - 9 K 2926/09

Gesetze: AO § 5, AO § 91, FGO § 102, AO § 163

Verfahren:

Sachliche Unbilligkeit von Aussetzungszinsen

Leitsatz

Ein Verstoß gegen das Anhörungsgebot gemäß § 91 AO begründet die sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen dann nicht, wenn der Anhörungsmangel für die Entstehung der Aussetzungszinsen nicht ursächlich geworden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAD-99775

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