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BAG Urteil v. - 3 AZR 571/09

Gesetze: § 2 Abs 1 BetrAVG, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 1 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 267 AEUV, § 329 Abs 1 S 2 ZPO, § 317 Abs 2 S 1 ZPO

Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrentenanwartschaft des Klägers, die ihm aufgrund seines vorzeitigen Ausscheidens bei der Beklagten zusteht. Der Kläger macht geltend, die im Betriebsrentengesetz vorgesehene Berechnungsmethode für die Höhe gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sei altersdiskriminierend.

Fundstelle(n):
CAAAD-99842

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