Insolvenzanfechtung: Inkongruente Befriedigung bei anfechtbarer Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung; Entkräftung von Beweisanzeichnen für die Vorsatzanfechtung durch einen Sanierungsversuch mit Beteiligung einzelner Gläubiger
Leitsatz
1. Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt.
2. Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung werden durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den Inhalten und zu den Grundlagen des Sanierungskonzepts fehl.
3. Ein erfolgversprechender, den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ausschließender Sanierungsversuch kann auch dann vorliegen, wenn Regelungen mit einzelnen Gläubigern dem Schuldner neue Liquidität verschaffen sollen, mittels der er seine übrigen Gläubiger befriedigen kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 201 Nr. 4 BB 2012 S. 599 Nr. 10 DB 2012 S. 173 Nr. 3 NJW 2012 S. 8 Nr. 5 WM 2012 S. 146 Nr. 3 ZIP 2012 S. 137 Nr. 3 GAAAD-99884