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BGH Urteil v. - VII ZR 198/10

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 281 BGB, § 634 Nr 4 BGB

Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Schäden am Gebäude durch fehlerhafte Trocknungsmethode nach einem Wasserschaden

Leitsatz

Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen, und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon abhängig, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 6 Nr. 5
NJW-RR 2012 S. 268 Nr. 5
WM 2012 S. 1839 Nr. 38
QAAAD-99885

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