Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines an einem Drittort ansässigen Rechtsanwalts - Rechtsanwalt an einem dritten Ort
Leitsatz
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2012 S. 229 Nr. 4 NJW 2012 S. 8 Nr. 5 NJW-RR 2012 S. 381 Nr. 6 PAAAD-99910