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BGH Beschluss v. - I ZB 47/09

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO

Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines an einem Drittort ansässigen Rechtsanwalts - Rechtsanwalt an einem dritten Ort

Leitsatz

Rechtsanwalt an einem dritten Ort

Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 229 Nr. 4
NJW 2012 S. 8 Nr. 5
NJW-RR 2012 S. 381 Nr. 6
PAAAD-99910

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