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BAG Urteil v. - 4 AZR 670/09

Gesetze: § 1 TVG, § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte

Eingruppierung als Oberärztin nach dem TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - Forderung einer Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin als Oberärztin nach der Entgeltgruppe Ä 3 (Oberärztin/Oberarzt) des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte/TdL).

Fundstelle(n):
DAAAD-99953

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