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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 K 559/11 EFG 2012 S. 368 Nr. 4

Gesetze: UStG § 6a, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 5a, UStG § 3 Abs. 6, UStG § 3c, UStG § 4 Nr. 1b, FGO § 142 Abs. 1

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster Verschleierung der Identität des tatsächlichen Abnehmers der Lieferung

Leitsatz

1. Es liegt kein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6 S. 6 UStG vor, wenn es an dem Nachweis der Liefereigenschaft des Zwischenabnehmers fehlt.

2. Wird die Identität des Abnehmers einer innergemeinschaftlichen Lieferung bewusst verschleiert, liegt keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 1072 Nr. 17
EFG 2012 S. 368 Nr. 4
Ubg 2012 S. 642 Nr. 9
DAAAE-00428

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