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BFH Beschluss v. - IV B 62/10

Gesetze: AO § 194 Abs. 1 Satz 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Geschäftsinhaber als Adressat einer Prüfungsanordnung bei atypisch stiller Gesellschaft; sachlicher Umfang einer Außenprüfung bei einer Personengesellschaft

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 369 Nr. 3
UAAAE-00551

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