Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück
Leitsatz
Eine Rückbeziehung des Gefahrübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des maßgeblichen Übertragungsvertrages versetzt den Erwerber nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor Vertragsschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen. Der Erwerber kann in der Regel frühestens mit dem Abschluss des Übertragungsvertrages wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 377 Nr. 3 HFR 2012 S. 439 Nr. 4 StBW 2012 S. 101 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2012 S. 160 OAAAE-00553