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BGH Urteil v. - LwZR 4/11

Gesetze: § 596 Abs 1 BGB, Art 5 EGV 318/2006, Art 1 EGV 319/2006, Art 3 EGV 320/2006

Landpacht: Anspruch des Verpächters auf Übertragung von anderweitig erworbenen Rübenlieferungsrechten des Pächters nach Ende des Pachtverhältnisses über rübenanbaufähiges Ackerland

Leitsatz

Hat der Verpächter dem Pächter von rübenanbaufähigem Ackerland keine Rübenlieferrechte übertragen, so steht ihm bei Beendigung des Vertrages - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Vertrag - kein Anspruch nach § 596 Abs. 1 BGB auf Übertragung von Lieferrechten zu, die der Pächter von Dritten erworben oder von der Zuckerfabrik zugeteilt erhalten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAE-00618

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