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BGH Beschluss v. - IX ZR 87/09

Gesetze: § 7 Abs 2 AnfG

Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bezeichnung der befriedigungsbedürftigen Forderung in der Anfechtungsankündigung

Leitsatz

Die Anfechtungsankündigung muss die befriedigungsbedürftige Forderung bezeichnen.

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 6 Nr. 7
WM 2012 S. 191 Nr. 4
ZIP 2012 S. 186 Nr. 4
HAAAE-00645

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