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BGH Beschluss v. - VI ZB 28/11

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Überwachung des Eingangs eines Schriftsatzes durch Nachfrage bei Gericht

Fundstelle(n):
CAAAE-00651

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