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BGH Beschluss v. - I ZB 87/09

Gesetze: Art 2 Abs 2 Buchst b EWGV 2081/92, Art 3 Abs 1 EWGV 2081/92, § 83 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV

Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als geographische Angabe eintragungsfähige Gattungsbezeichnung; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Absehen von der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und wegen unterbliebener Heranziehung einer Meinungsumfrage

Fundstelle(n):
QAAAE-00655

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