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FG Köln Urteil v. - 13 K 2853/07 EFG 2012 S. 1085 Nr. 11

Gesetze: AEUV Art 49 AEUVArt 63 KStG 1999 § 8b Abs 7

Körperschaften:

§ 8b KStG für 1999 bei Beherrschung europarechtswidrig

Leitsatz

§ 8b Abs. 7 KStG verstößt für den Veranlagungszeitraum 1999 gegen Art. 63 AEUV, wenn die Beteiligung einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft in der Weise ermöglicht, dass deren Tätigkeit bestimmt werden kann.

Zum Verhältnis der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit zur Kapitalverkehrsfreiheit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 45
EFG 2012 S. 1085 Nr. 11
IStR 2012 S. 116 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 15/2012 S. 538
JAAAE-01116

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