Keine Anwendung der 1 v.H.-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Leitsatz
1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an Senatsurteil v. - VI R 46/08, BStBl 2010 II S. 848). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. 2. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG. Vergleichbar .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 406 Nr. 3 JAAAE-01395