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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 155/11

Gesetze: EStG § 62EStG 63 EU-VO Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2

Kindergeld für Kinder in Polen, wenn die Kindesmutter in Polen wegen Überschreitung der dortigen Einkommensgrenze keine Familienleistungen bezieht

Leitsatz

  1. Zur Prüfungsreihenfolge bei Kindergeldfällen, die das Kindergeldrecht mehrerer EU-Mitgliedsstaaten betreffen.

  2. Ein Stpfl. mit Wohnsitz in der Bundesrepublik, hat für seine in Polen lebenden Kinder einen Kindergeldanspruch, sofern die Kindesmutter in Polen keinen konkurrierenden Kindergeldanspruch hat.

Fundstelle(n):
YAAAE-01526

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