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BGH Beschluss v. - 4 StR 523/11

Gesetze: Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 21e GVG, § 21f Abs 2 S 1 GVG

Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAE-01656

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