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BGH Urteil v. - IX ZR 95/11

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Einzahlung der Versicherungsprämien für eine Direktversicherung des Geschäftsführers trotz drohender Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Leitsatz

Entrichtet eine GmbH nach drohender Zahlungsunfähigkeit die Prämien für eine Direktversicherung ihres Geschäftsführers weiter, auf welche dieser nach seinem Anstellungsvertrag Anspruch hat, so benachteiligt dies im Regelfall trotz der als Gegenleistung erhaltenen Dienste die Gläubiger der Gesellschaft und kann bei entsprechendem Vorsatz gegenüber dem Geschäftsführer angefochten werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 393 Nr. 7
DB 2012 S. 340 Nr. 6
DStR 2012 S. 762 Nr. 15
GmbH-StB 2012 S. 111 Nr. 4
GmbHR 2012 S. 340 Nr. 6
NJW 2012 S. 8 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2012 S. 630
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2012 S. 248
WM 2012 S. 279 Nr. 6
ZIP 2012 S. 285 Nr. 6
RAAAE-01670

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