Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung - Abzug von Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags
Leitsatz
Erzielt der Elterngeldberechtigte - vor oder nach der Geburt des betreuten Kindes - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, das durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird, so sind davon bei der Bemessung des Elterngeldes nach § 2 Abs 1, 3 und 7 BEEG in der bis zum geltenden Fassung Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags abzusetzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2011:151211UB10EG1310R0
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 687 Nr. 4 DB 2012 S. 8 Nr. 9 HFR 2012 S. 663 Nr. 6 NJW 2012 S. 8 Nr. 17 EAAAE-01683