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BSG Urteil v. - B 10 EG 13/10 R

Gesetze: § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom , § 2 Abs 7 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 3 S 1 BEEG, § 2 EStG, § 9 EStG, § 9a Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG, § 40 EStG, § 40a EStG

Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung - Abzug von Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags

Leitsatz

Erzielt der Elterngeldberechtigte - vor oder nach der Geburt des betreuten Kindes - Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, das durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird, so sind davon bei der Bemessung des Elterngeldes nach § 2 Abs 1, 3 und 7 BEEG in der bis zum geltenden Fassung Werbungskosten in Höhe des gesetzlichen Pauschalbetrags abzusetzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:151211UB10EG1310R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 687 Nr. 4
DB 2012 S. 8 Nr. 9
HFR 2012 S. 663 Nr. 6
NJW 2012 S. 8 Nr. 17
EAAAE-01683

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