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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 3679/11

Leitsatz

Leitsatz:

Eine hilfsweise - für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Berufung - erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil es sich bei dieser Bedingung nicht um eine bloße unschädliche Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (vgl , juris).

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAE-01724

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