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BFH Beschluss v. - VIII B 14/11

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 81 Abs. 1, FGO § 96, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Keine Berücksichtigung eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags; Zeugenvernehmung kann unterbleiben, wenn die zu bekundenden Tatsachen als wahr unterstellt werden können

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 594 Nr. 4
IAAAE-01822

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