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BFH Beschluss v. - VIII B 146/11

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 233a, EStG § 52a Abs. 8, FGO § 69 Abs. 2

Erfassung von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen ernstlich zweifelhaft

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 FGO, ob im Veranlagungszeitraum 2008 zugeflossene Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen entsprechend § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG 2010 zu erfassen sind. Gegen die durch das JStG 2010 eingefügte Neufassung des Gesetzes, die gemäß § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, werden sowohl einfachrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken, z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, erhoben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 575 Nr. 4
EStB 2012 S. 91 Nr. 3
GmbHR 2012 S. 77 Nr. 6
StBW 2012 S. 148 Nr. 4
SAAAE-01823

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