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BAG Urteil v. - 4 AZR 847/09

Gesetze: § 1 TVG

Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte Charité

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers in die Entgeltgruppe Ä 3 (Oberarzt) des zwischen der Charité - Universitätsmedizin Berlin und dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg am 18. Juli 2007 geschlossenen Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Charité - Universitätsmedizin Berlin (TV-Ärzte Charité) und damit zusammenhängende Differenzentgeltansprüche.

Fundstelle(n):
ZAAAE-02220

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