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BAG Urteil v. - 6 AZR 452/10

Gesetze: § 11 Abs 1 TVÜ-L, § 29 Abschn B BAT, § 37 TV-L

Kinderbezogene Besitzstandszulage - "zu berücksichtigende Kinder" - Ausschlussfrist

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für die Monate November 2005 bis Oktober 2006 gemäß § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag und seit November 2006 die Besitzstandszulage nach § 11 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006 für ihre Tochter H zu zahlen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 508 Nr. 8
CAAAE-02232

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