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BGH Urteil v. - I ZR 192/09

Gesetze: § 4 Nr 4 UWG

Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines "Wertgutscheins" - Treppenlift

Leitsatz

Treppenlift

Der Listen- oder Grundpreis für ein individuell anzufertigendes Produkt (hier: Treppenlift-Anlage) gehört nicht zu den mitteilungsbedürftigen Bedingungen im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG, unter denen eine beworbene Verkaufsförderungsmaßnahme (hier: "Wertgutschein" in Höhe von € 500) in Anspruch genommen werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 1008 Nr. 14
MAAAE-02233

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