Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft; Insolvenzgläubigereigenschaft der Finanzbehörde gegenüber dem vor Erlass eines Haftungsbescheides zahlenden Haftungsschuldner im Falle der Leistungsfähigkeit des primären Steuerschuldners)
Leitsatz
1. Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.
2. Erbringt der Schuldner einer noch nicht durchsetzbaren steuerrechtlichen Haftungsverbindlichkeit eine Zahlung an das Finanzamt, ist davon auszugehen, dass er dadurch seine Haftungsverbindlichkeit und nicht die ihr zugrunde liegende Steuerschuld des Dritten tilgen will.
3. Kommt der Zahlung des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger eine Doppelwirkung zu, weil dadurch neben der Forderung des Empfängers zugleich der gegen den Schuldner gerichtete Anspruch eines mithaftenden Dritten auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit erfüllt wird, kann die Leistung nach Wahl des Insolvenzverwalters sowohl gegenüber dem Leistungsempfänger als auch gegenüber dem Dritten als Gesamtschuldner angefochten werden (Bestätigung von BGH, , IX ZR 165/05, WM 2008, 363).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 910 Nr. 5 DB 2012 S. 399 Nr. 7 DStR 2012 S. 527 Nr. 10 NJW 2012 S. 1585 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2012 S. 712 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2012 S. 374 WM 2012 S. 326 Nr. 7 WPg 2012 S. 572 Nr. 10 ZIP 2012 S. 280 Nr. 6 VAAAE-02282