Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen - Ermessen - Betreuung - Berufsbetreuer - Betreuervergütung - besondere Härte - keine Kostenübernahmepflicht seitens der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Leitsatz
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht verpflichtet, Kosten einer Berufsbetreuung als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, als ergänzende Leistung oder als besondere Unterstützung zu übernehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2011:291111UB2U2110R0
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 6/2012 S. 458 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2012 S. 416 PAAAE-02300