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BVerwG Beschluss v. - 2 B 34/11

Gesetze: Art 74 Abs 1 GG, Art 99 GG, § 187 Abs 1 VwGO, § 45 S 1 DG ST 2006, § 3 DG ST 2006

Landesrechtliche Regelung des disziplinargerichtlichen Verfahrens; Eröffnung der Revisionsinstanz durch Landesgesetz

Leitsatz

Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, in Disziplinarsachen keine Revisionsinstanz zu eröffnen.

Fundstelle(n):
NAAAE-02305

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