Einstufung einer bestehenden Schuld während ihrer Laufzeit als Dauerschuld; Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
Leitsatz
Führt ein Immobilienunternehmen einen zur Finanzierung eines Immobilienobjekts aufgenommenen streng objektgebunden Kredit nach Veräußerung des Objekts unter wirtschaftlicher Weiterleitung des Kreditvertrages an den Objektkäufer unverändert fort, wird die Kreditschuld zur Dauerschuld i.S. des § 8 GewStG, wenn es eine rechtlich eigenständige Stundungsvereinbarung mit dem Käufer schließt und einen gesonderten, zu seiner freien finanziellen Verfügung stehenden Geschäftserfolg (Agio) erzielt.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 605 Nr. 4 HFR 2012 S. 512 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2012 S. 243 TAAAE-02329