Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind
Leitsatz
1. Übertragen Eltern ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem erhaltenen Grundstück an seinen Ehegatten weiter, kann schenkungsteuerrechtlich regelmäßig nicht von einer freigebigen Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind ausgegangen werden, wenn das Kind nicht zur Weiterschenkung verpflichtet ist und die Eltern die Weitergabe des Miteigentumsanteils am Grundstück nicht veranlasst haben. 2. Eine ausgeführte Grundstücksschenkung setzt ein wirksames Schenkungsversprechen, die Auflassung und die Eintragungsbewilligung voraus. Die Eintragung des Bedachten im Grundbuch ist hierfür nicht erforderlich.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 580 Nr. 4 DStR 2012 S. 1652 Nr. 33 DStR 2012 S. 8 Nr. 33 DStRE 2012 S. 1097 Nr. 17 DStZ 2012 S. 222 Nr. 7 EStB 2012 S. 93 Nr. 3 ErbBstg 2012 S. 91 Nr. 4 ErbStB 2012 S. 100 Nr. 4 GStB 2012 S. 149 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2012 S. 628 StBW 2012 S. 148 Nr. 4 UVR 2012 S. 108 Nr. 4 Ubg 2012 S. 646 Nr. 9 b&b 2012 S. 11 Nr. 6 AAAAE-02331