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OFD Koblenz - S 2241 A - St 31 3

Umqualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, zu deren Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft gehört, in gewerbliche Einkünfte; hier: Anwendung des (BStBl 2005 II S. 383)

Bezug:

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkunftserzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt.

Mit Urteil vom (BStBl 2005 II S. 383) hat der BFH nunmehr entschieden, dass es nicht zu einer solchen „Abfärbung” kommt, wenn sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt. Nach Auffassung des BFH führen Beteiligungseinkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG allein keine Abfärbung der gewerblichen auf die übrigen Einkünfte herbei.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind im Vorgriff auf eine gesetzliche Festschreibung der bisherigen Auffassung von Rechtsprechung und Verwaltung die Grundsätze des über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Selbst wenn man der neuen Auffassung des BFH folgen würde, dass die Obergesellschaft im St...

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