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BFH  v. - II R 21/10

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 2GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1GrEStG § 3 Nr 6

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG auch in Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG

Leitsatz

Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 2 GrEStG greift auch dann ein, wenn Gegenstand einer freigebigen Zuwendung ein Anteil an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft ist und durch die Übertragung der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllt wird.

(Leitsatz nicht amtlich.)

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAE-02437

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