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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 1122/07

Gesetze: AO § 191, AnfG § 4 Abs. 1

Zur Berücksichtigung eines Wohnungsrechtes im Rahmen einer Gläubigeranfechtung durch Duldungsbescheid

Leitsatz

  1. Bei Übertragung eines mit einem Wohnrecht belasteten Grundstücks, das gleichzeitig zur Absicherung von übernommenen Darlehen dient, muss der Übernehmer die Zwangsvollstreckung in das Grundstück wegen Steuerschulden des Übertragenden dulden, wenn das Grundstück nicht Wert ausschöpfend belastet ist und der Übergabevertrag wegen Gläubigerbenachteiligung nach dem Anfechtungsgesetz erfolgreich angefochten wurde.

  2. Ein weiteres zugunsten der Eltern begründetes Wohnrecht ist bei der Wertberechnung wegen der damit verbundenen Gläubigerbenachteiligung außer Acht zu lassen.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 3
DStR 2013 S. 10 Nr. 3
DStRE 2013 S. 249 Nr. 4
LAAAE-02644

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