Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte eines Gesellschafter-Geschäftsführers, umsatzsteuerliche Behandlung
Leitsatz
1. Der Anscheinsbeweis streitet ausschließlich dafür, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen
auch tatsächlich privat genutzt wird ().
2. Dieser Anscheinsbeweis kann entkräftet werden, indem substantiierte Einwände vorgebracht werden, aus denen sich die ernstliche
Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt (vgl. nur , BStBl II 2008, 890
m.w.N.).
3. Im Streitfall ist der Anscheinsbeweis nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht entkräftet worden.