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BAG Beschluss v. - 7 ABR 54/10

Gesetze: § 19 Abs 1 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b BetrVG, § 3 Abs 5 S 1 BetrVG, § 1 Abs 2 TVG, § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG vom

Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit - Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

Leitsatz

1. Die Wahl eines Betriebsrats in einer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 5 Satz 1 BetrVG gebildeten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit kann wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nach § 19 Abs. 1 BetrVG angefochten werden. Dies gilt auch, wenn die Betriebsratswahlen in angrenzenden Organisationseinheiten unangefochten geblieben sind.

2. Ein Tarifvertrag, durch den Betriebe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG zusammengefasst werden, kann dynamisch regeln, dass Betriebsräte jeweils in den Regionen zu wählen sind, in denen nach den organisatorischen Vorgaben des Arbeitgebers Bezirksleitungen bestehen. Dies entspricht dem Grundsatz, dass Interessenvertretungen der Arbeitnehmer dort gebildet werden, wo sich unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 700 Nr. 11
DB 2012 S. 867 Nr. 15
ZAAAE-02687

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