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BAG Urteil v. - 6 AZR 350/10

Gesetze: § 1 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB

Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin seit dem 1. Juni 2007 Vergütung gemäß der Stufe 2 der Entgeltgruppe U 9* oder der Stufe 3 der Entgeltgruppe U 9* des von der Beklagten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 24. Oktober 2007 abgeschlossenen Haustarifvertrags für das nichtärztliche Personal des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (UKD) an der Technischen Universität Dresden (HTV) zusteht.

Fundstelle(n):
FAAAE-02701

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