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BGH Urteil v. - I ZR 209/09

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 Abs 1 S 1 GWB, § 33 Abs 2 GWB

Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des Abschlusses wettbewerbsbeschränkender und wettbewerbswidriger Individualverträge über die zu leistenden Entgelte mit konkurrierenden Fluggesellschaften

Tatbestand

Die Beklagte ist die Betriebsgesellschaft des Flughafens Berlin-Schönefeld und Alleingesellschafterin der Berliner Flughafengesellschaft, die den Flughafen Tegel betreibt. Gesellschafter der Beklagten sind die Bundesländer Brandenburg und Berlin zu jeweils mehr als einem Drittel sowie die Bundesrepublik Deutschland zu 26%.

Fundstelle(n):
JAAAE-02704

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