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BGH Urteil v. - I ZR 187/10

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB

Eintragung eines Nichtberechtigten als Domaininhaber: Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung der Eintragung - gewinn.de

Leitsatz

gewinn.de

1. Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.

2. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2034 Nr. 28
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2012 S. 791
WM 2012 S. 608 Nr. 13
AAAAE-02759

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