Eintragung eines Nichtberechtigten als Domaininhaber: Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung der Eintragung - gewinn.de
Leitsatz
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1. Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.
2. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2012 S. 2034 Nr. 28 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2012 S. 791 WM 2012 S. 608 Nr. 13 AAAAE-02759