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BGH Beschluss v. - IX ZR 54/09

Gesetze: § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB

Rechtsanwaltshaftung: Zurechnungszusammenhang bei Pflichtverletzung sowohl des zuerst beauftragten als auch des nachfolgend tätigen Rechtsanwalts

Fundstelle(n):
YAAAE-02777

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