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BGH Urteil v. - III ZR 60/11

Gesetze: § 138 BGB, § 667 BGB, § 60 Abs 1 Nr 2 SGB 1, § 59 Nr 3 SGB 3, § 71 Abs 2 SGB 3, § 104 Abs 2 SGB 3, § 108 SGB 3, § 21 Abs 3 BAföG

Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede: Verheimlichtes Vermögen gegenüber Sozialleistungsträger

Leitsatz

Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede, die bezweckt, Vermögen des Treugebers (hier: ein Sparguthaben) vor dem Sozialleistungsträger zu verheimlichen, wenn das Vermögen auf die Bewilligung oder die laufende Gewährung der in Rede stehenden Sozialleistung ohne Einfluss ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2012 S. 713
WM 2012 S. 458 Nr. 10
HAAAE-02787

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