Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen
Leitsatz
Ein Soldat, der es vorsätzlich pflichtwidrig unterlässt, zwei beteiligte Familienkassen über die Doppelzahlung von Kindergeld in der Form der Steuervergütung in Kenntnis zu setzen, begeht dadurch eine außerdienstlich Steuerhinterziehung und ein schweres Dienstvergehen. Fügt ein Staatsdiener dem Staat durch eine Steuerhinterziehung einen besonders hohen Schaden zu, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG 2 WD 10.10).